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Physiotherapie, Osteopathie & Co. - Worin sich die Therapien unterscheiden
Wir kennen es alle: Eine falsche Bewegung am Schreibtisch – und plötzlich zieht es schmerzhaft im Rücken. Oder die Schulter lässt nach einer Verletzung keinen Griff in hohe Regalfächer mehr zu. Vielleicht sind es auch die Knie, die jede Treppe zur Herausforderung machen. Keine Frage: Bei Bewegungsschmerzen muss ein Profi ran! Nur welcher?
Nach einem Unfall oder wenn Schmerzen akut auftreten, führt der erste Weg fast immer in die Arztpraxis. Dort erhalten Sie dann meistens ein Rezept für Physiotherapie. Immer mehr Patientinnen und Patienten setzen allerdings auch auf Chiropraktik oder Osteopathie.
Tatsächlich verspricht jede dieser Therapieformen, Schmerzen des Bewegungsapparates effektiv zu lindern und die Beweglichkeit möglichst wiederherzustellen. Die drei Ansätze sind auf Anhieb kaum klar voneinander abzugrenzen – es gibt inzwischen viele fließende Übergänge und Überschneidungen. Ursprünglich unterscheiden sich die Techniken und Herangehensweisen jedoch deutlich. Nach dem folgenden kurzen Überblick wissen Sie, welche Behandlungsidee Ihnen am meisten zusagt.
Chiropraktik: Gezieltes Einrenken
In der klassischen Chiropraktik dreht sich alles um schnelle, gezielte Impulstechniken, die sogenannten Manipulationen. Ihr Ziel: Fehlstellungen und Blockaden sofort zu lösen, vor allem an der Wirbelsäule.
Das soll Schmerzen reduzieren und die Beweglichkeit umgehend verbessern. Charakteristisch für chiropraktische Behandlungen ist das typische Knacken, wenn ein Gelenk „eingerenkt“ wird.
Hinter der Bezeichnung Chiropraktik verbergen sich unterschiedliche Methoden und Ausbildungsgänge. In Deutschland ist Chiropraktiker kein staatlich anerkannter Beruf. Hier dürfen nur Heilpraktiker und Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Chiropraktik die Therapie anbieten. Anderswo, etwa in der Schweiz und den USA, gilt die Chiropraktik jedoch als eigenständiger Medizinberuf.
Manuelle Physiotherapie: Sanfte Mobilisierung
Die Physiotherapie umfasst verschiedene Methoden: etwa die klassische Bewegungstherapie, früher als „Krankengymnastik“ bekannt. Außerdem physikalische Therapien wie Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie und Thermotherapie.
Physiotherapeuten, die auf Manuelle Therapie spezialisiert sind, mobilisieren die Gelenke langsam und gezielt – ohne ruckartige Bewegungen. Dabei tasten sie sich mit den Händen vor, um Blockaden oder Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und behutsam zu lösen. Vor allem geht es hier darum, die Muskulatur zu entlasten und zu dehnen. Die Manuelle Therapie gilt als besonders schonend und zugleich effektiv.
Der Beruf des Physiotherapeuten ist staatlich anerkannt und setzt eine dreijährige, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an einer Berufsfachschule voraus. An einigen Hochschulen kann man das Fach inzwischen auch studieren.
Osteopathie: Ganzheitlicher Ansatz
Osteopathen zielen darauf ab, den Körper wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Sie beziehen daher nicht nur Muskeln, Gelenke und Nerven in die Behandlung ein, sondern auch die inneren Organe und das Bindegewebe (Faszien). Sogar der sogenannte craniosacrale Rhythmus – eine Bewegung der Flüssigkeit in Gehirn und Rückenmark – findet in der Osteopathie Berücksichtigung. Die ganzheitliche Sichtweise soll helfen, die tiefere Ursache Ihrer Beschwerden zu finden und gezielt zu behandeln. Die Osteopathie-Ausbildung ist nicht rechtlich geregelt und daher sehr unterschiedlich. Therapeuten, die Mitglied im „Verband der Osteopathen Deutschland e. V.“ sind, erfüllen allerdings konkrete Qualitätskriterien.
Die Kostenfrage: Was zahlt die Kasse?
Die Manuelle Therapie beim Physiotherapeuten ist eine anerkannte Behandlungsmethode, die ärztlich verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Studien bestätigen ihre Wirksamkeit. In der Regel stellen Ärzte drei Rezepte für je sechs oder zehn Behandlungen aus. Anders sieht es bei Chiropraktik und Osteopathie aus: Beide Therapieformen gelten als alternativmedizinische Ansätze, deren Wirkung wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist. Sie gehören daher nicht zum regulären Leistungskatalog der Krankenkassen. Allerdings übernehmen viele Privatkassen und Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten, wenn die Behandlung bei einem Arzt oder Heilpraktiker stattfindet.